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Japan

Visum & Einreise

Visum für digitale Nomaden

特定活動(デジタルノマド)とくていかつどうtokutei katsudō (dejitaru nomado)

Sechs Monate Fernarbeit aus Japan

Seit 2024 bietet Japan Fernarbeitenden, die für Arbeitgeber oder Kunden außerhalb Japans tätig sind, einen Aufenthalt von bis zu sechs Monaten. Es handelt sich um eine Form des Status „Designated Activities“ für Staatsangehörige bestimmter visumbefreiter Länder mit Doppelbesteuerungsabkommen; verlangt werden ein hohes Jahreseinkommen und eine private Krankenversicherung.

Regeln und Verfahren ändern sich. Diese Seite fasst die offizielle Lage zum Zeitpunkt der letzten Prüfung zusammen; vor der Reise immer bei der offiziellen Stelle nachprüfen.

Fernarbeit macht es möglich, überall mit Internetanschluss zu leben, und viele Länder bieten inzwischen Visa für sogenannte digitale Nomaden. Japan führte seine Variante 2024 als Unterkategorie des Aufenthaltsstatus „Designated Activities“ ein. Sie erlaubt einen längeren Aufenthalt als ein visumfreier Besuch, allerdings zu strengen Bedingungen.

Der Status richtet sich an gut verdienende Fachkräfte. Gearbeitet werden muss für Arbeitgeber oder Kunden im Ausland, und der Aufenthalt ist auf sechs Monate begrenzt. Die Bedingungen legt die Einwanderungsbehörde fest; ihre Seite zu diesem Status nennt die berechtigten Länder und alle Unterlagen.

Schritt für Schritt

  1. 1Berechtigung prüfenSicherstellen, dass die eigene Staatsangehörigkeit auf der Liste der Einwanderungsbehörde steht und Einkommen und Versicherung den veröffentlichten Anforderungen entsprechen.
  2. 2Unterlagen sammelnDie von der Behörde genannten Unterlagen vorbereiten, etwa Nachweise über das Arbeitsverhältnis oder Kundenverträge, Einkommensnachweise und die Versicherungsbescheinigung.
  3. 3Antrag stellenNach dem Verfahren auf der Seite der Behörde beantragen: aus dem Ausland über eine japanische Botschaft oder ein Konsulat, bei bereits bestehendem Aufenthalt in Japan bei einer regionalen Einwanderungsbehörde.
  4. 4Einreisen und bleibenInnerhalb der Gültigkeit des Visums einreisen, Versicherungs- und Einkommensnachweise bereithalten und Japan vor Ablauf der sechs Monate verlassen.

Wer berechtigt ist

Antragsteller müssen Staatsangehörige eines Landes oder Gebiets auf der Liste der Einwanderungsbehörde sein; sie umfasst Länder, die für Japan visumbefreit sind und mit Japan ein Doppelbesteuerungsabkommen haben. Deutschland, Österreich und die Schweiz stehen darauf. Die Antragsteller müssen mit Informations- und Kommunikationstechnik für einen Arbeitgeber oder Kunden außerhalb Japans arbeiten, das von der Behörde festgelegte Mindesteinkommen erreichen und eine private Krankenversicherung für den gesamten Aufenthalt nachweisen.

Arbeit für japanische Unternehmen oder Kunden in Japan ist mit diesem Status nicht erlaubt.

Aufenthaltsdauer und erneute Aufenthalte

Der Aufenthalt dauert bis zu sechs Monate und kann nicht verlängert werden. Wer erneut mit diesem Status kommen möchte, muss zunächst Zeit außerhalb Japans verbringen; die Seite der Behörde nennt, wann ein neuer Antrag möglich ist. Der Status eignet sich damit für einen langen Aufenthalt innerhalb eines Jahres, nicht für ein dauerhaftes Leben in Japan.

Familienangehörige

Ehepartner und Kinder können mit einem verwandten Designated-Activities-Status für denselben Zeitraum mitkommen. Auch sie brauchen eine private Krankenversicherung, eine eigene Einkommensgrenze gilt für sie nicht. Arbeiten dürfen sie nicht.

Praktische Grenzen

Weil der Aufenthalt unter der Schwelle für mittel- bis langfristig Aufhältige liegt, erhalten Inhaber keine Aufenthaltskarte und können sich nicht beim Rathaus als Einwohner melden. Sie sind deshalb nicht in der öffentlichen Krankenversicherung, und Alltägliches, das Aufenthaltskarte oder Meldebescheinigung voraussetzt – Bankkonto, längerer Handyvertrag –, ist oft schwierig. Möblierte Monatsmieten, Serviced Apartments und Prepaid-Datentarife sind die üblichen Lösungen.

Steuerfragen, etwa ob Einkommen in Japan steuerpflichtig wird, hängen vom Doppelbesteuerungsabkommen und vom Einzelfall ab und gehören in die Hände einer Steuerberatung.

Häufige Fragen

Gibt es in Japan ein Visum für digitale Nomaden?

Ja. Seit 2024 können Fernarbeitende aus berechtigten Ländern mit einem Designated-Activities-Status bis zu sechs Monate bleiben, wenn sie Einkommens- und Versicherungsanforderungen erfüllen.

Können Deutsche, Österreicher und Schweizer den Status beantragen?

Ja. Alle drei Länder stehen auf der Liste der berechtigten Staatsangehörigkeiten der Einwanderungsbehörde.

Kann man den Nomaden-Status verlängern?

Nein. Der Aufenthalt ist auf sechs Monate begrenzt und nicht verlängerbar. Ein neuer Aufenthalt setzt zunächst eine Zeit außerhalb Japans voraus, wie die Behörde festlegt.

Reicht die deutsche Auslandskrankenversicherung?

Nur wenn sie die von der Behörde verlangten Leistungen und die Mindestdeckung für die gesamte Aufenthaltsdauer abdeckt. Viele Reisepolicen sind auf kürzere Reisen begrenzt; die Bedingungen sollte man vor dem Antrag prüfen.

Quellen

  1. 1.在留資格「特定活動」(デジタルノマド(国際的なリモートワーク等を目的として本邦に滞在する者)及びその配偶者・子) (öffnet in neuem Tab) — 出入国在留管理庁 (Immigration Services Agency)
  2. 2.VISA – Ministry of Foreign Affairs of Japan (öffnet in neuem Tab) — Ministry of Foreign Affairs of Japan
  3. 3.Botschaft von Japan in Deutschland (öffnet in neuem Tab) — Embassy of Japan in Germany

Redaktion · Veröffentlicht: · Fakten zuletzt geprüft: