Visum & Einreise
Arbeitsvisa für Japan
就労ビザしゅうろうびざshūrō bizaDie Tätigkeit bestimmt den Status
Wer in Japan arbeiten will, braucht einen Aufenthaltsstatus, der die Tätigkeit abdeckt, etwa Engineer/Specialist in Humanities/International Services, Intra-company Transferee, Highly Skilled Professional oder Specified Skilled Worker. Meist führt der Weg über ein Certificate of Eligibility, das in Japan – in der Regel vom Arbeitgeber – beantragt wird, und anschließend über ein Visum der japanischen Auslandsvertretung.
Eine allgemeine Arbeitserlaubnis kennt Japan nicht. Jeder Aufenthaltsstatus (zairyū shikaku) legt fest, welche Tätigkeiten erlaubt sind, und die Stelle muss dazu passen. Softwareentwicklerin, Marketingexperte und Dolmetscherin können unter denselben Status fallen, während Koch, Forscherin oder Firmengründer jeweils einen anderen brauchen.
Für Antragsteller beginnt das Verfahren meist beim Arbeitgeber in Japan, der bei der Einwanderungsbehörde ein Certificate of Eligibility beantragt. Mit dieser Bescheinigung erteilt die japanische Botschaft oder das Konsulat im Ausland das Visum rasch. Die Anforderungen legt die Behörde fest; sie wurden in den letzten Jahren mehrfach geändert.
Schritt für Schritt
- 1Stellenzusage sichernEinen Vertrag oder eine Zusage eines Arbeitgebers in Japan für eine Tätigkeit erhalten, die zu einem Aufenthaltsstatus passt.
- 2Certificate of Eligibility beantragenDer Arbeitgeber oder ein Bevollmächtigter beantragt die Bescheinigung bei der regionalen Einwanderungsbehörde, mit Unterlagen zu Unternehmen, Stelle und Qualifikation.
- 3Visum beantragenNach Erhalt der Bescheinigung das Visum bei der für den Wohnort zuständigen japanischen Botschaft oder dem Konsulat beantragen.
- 4Nach Japan einreisenInnerhalb der Gültigkeit von Bescheinigung und Visum einreisen; an großen Flughäfen wird die Aufenthaltskarte bei der Ankunft ausgegeben.
- 5Anmelden und verlängernDie Adresse innerhalb von 14 Tagen beim Rathaus melden und die Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf der Aufenthaltsdauer beantragen.
Die wichtigsten Arbeitsstatus
Mehr als ein Dutzend Status erlauben eine Erwerbstätigkeit. Die folgenden decken die meisten ausländischen Fach- und Arbeitskräfte ab. Jeder Status ist mit einer Aufenthaltsdauer verbunden, meist zwischen drei Monaten und fünf Jahren, die verlängert werden kann, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
Engineer/Specialist in Humanities/International Services
技術・人文知識・国際業務gijutsu, jinbun chishiki, kokusai gyōmuFür akademisch qualifizierte Tätigkeiten in Technik, IT, Wirtschaft, Recht, Marketing, Übersetzung, Sprachunterricht in Unternehmen und ähnlichen Bereichen; meist mit passendem Studienabschluss oder mehrjähriger Berufserfahrung.
Intra-company Transferee
Für Beschäftigte, die aus einer ausländischen Niederlassung oder Muttergesellschaft ins japanische Büro versetzt werden.
Highly Skilled Professional
Punktebasierter Status mit Vergünstigungen für Forschende, Fachleute und Führungskräfte.
Business Manager
Für die Führung oder Leitung eines Unternehmens in Japan, mit Anforderungen an Kapital, Personal und Erfahrung.
Specified Skilled Worker (i) und (ii)
Für festgelegte Branchen mit Arbeitskräftemangel wie Pflege, Bau, Gastronomie und Industrie; mit Fach- und Japanischprüfung.
Skilled Labour, Instructor, Professor, Researcher
Eigene Status für Köche ausländischer Küche, Lehrkräfte an Schulen, Hochschulpersonal und Forschende.
Certificate of Eligibility
Das Certificate of Eligibility bestätigt vorab, dass die Voraussetzungen für einen Status erfüllt sind. Es wird in der Regel vom Arbeitgeber oder einem Bevollmächtigten bei einer regionalen Einwanderungsbehörde beantragt, mit Unterlagen zu Unternehmen, Stelle und Qualifikation. Die Bearbeitung dauert meist ein bis drei Monate. Die Bescheinigung kann elektronisch ausgestellt werden und muss innerhalb ihrer Gültigkeit genutzt werden.
Mit der Bescheinigung beantragt man das Visum bei der japanischen Vertretung im Wohnsitzland. Deutsche, Österreicher und Schweizer wenden sich an die japanischen Vertretungen in ihrem Land.
Hochqualifizierte
Der Status Highly Skilled Professional vergibt Punkte für Ausbildung, Berufserfahrung, Jahresgehalt, Alter, Forschungsleistungen, Japanischkenntnisse und weitere Faktoren. Ab 70 Punkten ist man berechtigt. Zu den Vorteilen gehören eine Aufenthaltsdauer von fünf Jahren, ein breiteres Spektrum erlaubter Tätigkeiten und ein schnellerer Weg zur Niederlassungserlaubnis. Über den 2023 eingeführten Sonderweg J-Skip erhalten Personen mit sehr hohem Einkommen und hohem Abschluss oder langer Berufserfahrung den Status ohne Punkteberechnung.
Neuere und kommende Änderungen
Seit dem 16. Oktober 2025 verlangt der Status Business Manager deutlich mehr Kapital, mindestens einen Vollzeitbeschäftigten, einschlägige Managementerfahrung oder einen passenden Abschluss sowie Japanischkenntnisse auf B2-Niveau bei der antragstellenden Person oder einem Vollzeitbeschäftigten; für bisherige Inhaber gilt eine Übergangsfrist bis Oktober 2028.
Seit dem 15. April 2026 müssen Anträge für den Status Engineer/Specialist in Humanities/International Services in bestimmten Fällen einen Japanischnachweis auf dem Niveau JLPT N2 (GER B2) enthalten: wenn die Tätigkeit überwiegend im Umgang mit Menschen auf Japanisch besteht und der Arbeitgeber zu den kleineren Unternehmenskategorien gehört. Ab April 2027 soll das Technical Intern Training durch ein neues System ersetzt werden, Employment for Skill Development, das in den Status Specified Skilled Worker überleiten soll.
Das in der Japanischanforderung von 2026 genannte Niveau.
Eine Firma in Japan gründen.
Alternativen für junge Menschen und Fernarbeitende
Junge Deutsche und Österreicher können mit dem Working-Holiday-Programm bis zu einem Jahr ohne Jobzusage in Japan arbeiten. Wer im Ausland angestellt ist und aus der Ferne arbeitet, kann den sechsmonatigen Status für digitale Nomaden nutzen. Für beide Wege ist kein Certificate of Eligibility nötig.
Für 18- bis 30-Jährige aus Partnerländern.
Sechs Monate Fernarbeit für ausländische Arbeitgeber.
Häufige Fragen
Darf man während eines visumfreien Aufenthalts einen Job suchen?
Vorstellungsgespräche und Termine sind im Kurzaufenthalt erlaubt, bezahlte Arbeit nicht. Findet sich ein Arbeitgeber, wird das Certificate of Eligibility in Japan beantragt und das Visum meist im Ausland erteilt.
Braucht man einen Hochschulabschluss?
Für den Status Engineer/Specialist in der Regel einen passenden Abschluss oder mehrjährige einschlägige Berufserfahrung. Andere Status wie Specified Skilled Worker setzen stattdessen auf Fach- und Sprachprüfungen; eine abgeschlossene Berufsausbildung allein reicht für Engineer/Specialist meist nicht.
Muss man für ein Arbeitsvisum Japanisch sprechen?
Nicht für jeden Status. Seit April 2026 verlangen aber manche Engineer/Specialist-Anträge für Tätigkeiten mit überwiegend Kundenkontakt das Niveau JLPT N2, und Specified Skilled Worker setzt eine Japanischprüfung voraus.
Wie lange dauert das Verfahren?
Das Certificate of Eligibility dauert meist ein bis drei Monate, das Visum danach einige Arbeitstage. Die Dauer schwankt je nach Behörde und Jahreszeit.
Weiterlesen
Quellen
- 1.Status of Residence – Immigration Services Agency of Japan (öffnet in neuem Tab) — 出入国在留管理庁 (Immigration Services Agency)
- 2.在留資格「技術・人文知識・国際業務」 (öffnet in neuem Tab) — 出入国在留管理庁 (Immigration Services Agency)
- 3.Points-based Preferential Immigration Treatment for Highly-Skilled Foreign Professionals (öffnet in neuem Tab) — Immigration Services Agency of Japan
- 4.Specified Skilled Worker (öffnet in neuem Tab) — Immigration Services Agency of Japan
- 5.VISA – Ministry of Foreign Affairs of Japan (öffnet in neuem Tab) — Ministry of Foreign Affairs of Japan