Visum & Einreise
Aufenthaltskarte (Zairyu Card)
在留カードざいりゅうかーどzairyū kādoDer Ausweis für Ausländer mit Wohnsitz in Japan
Die Aufenthaltskarte (zairyū kādo) ist der Ausweis ausländischer Staatsangehöriger, die mit einem Aufenthaltsstatus länger als drei Monate in Japan leben. Sie wird bei der Ankunft an großen Flughäfen oder nach der Adressanmeldung ausgegeben, ist stets mitzuführen und wird für fast jede Behörden- und Alltagsangelegenheit gebraucht.
Wer sich mit einem Arbeits-, Studien-, Familien- oder ähnlichen Aufenthaltsstatus in Japan niederlässt, erhält eine Aufenthaltskarte. Sie zeigt Name, Staatsangehörigkeit, Status, Aufenthaltsdauer und ob Arbeit erlaubt ist, und enthält einen IC-Chip mit denselben Daten. Banken, Vermieter, Arbeitgeber, Mobilfunkanbieter und Ämter verlangen sie.
Ausgestellt wird die Karte von der Einwanderungsbehörde, sie ist aber eng mit der Einwohnermeldung der Gemeinde verknüpft. Karte und Meldung bilden zusammen die Grundlage des Behördenalltags ausländischer Einwohner in Japan – ähnlich wie Aufenthaltstitel und Anmeldung beim Einwohnermeldeamt in Deutschland.
Schritt für Schritt
- 1Karte entgegennehmenBei Ankunft an einem großen Flughafen die Aufenthaltskarte an der Einreisekontrolle erhalten; sonst auf den Stempel im Pass achten.
- 2Adresse anmeldenInnerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug mit Karte und Pass zum Rathaus gehen und die Adresse melden.
- 3Weitere Anmeldungen erledigenIm Rathaus der Nationalen Krankenversicherung und der Nationalen Rentenversicherung beitreten, sofern keine Versicherung über den Arbeitgeber besteht.
- 4Aktuell haltenÄnderungen innerhalb von 14 Tagen melden und die Verlängerung der Aufenthaltsdauer rechtzeitig beantragen.
Wer eine Aufenthaltskarte erhält
Die Karte erhalten mittel- bis langfristig Aufhältige, also Ausländer mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Monaten in einem Status wie Engineer/Specialist, Student, Ehepartner japanischer Staatsangehöriger, Working Holiday oder Permanent Resident. Kurzzeitbesucher, Aufenthalte bis drei Monate, Diplomaten und Inhaber des Status für digitale Nomaden erhalten keine. Sonderdauerberechtigte, vor allem alteingesessene koreanische und taiwanische Familien, haben ein eigenes Zertifikat.
Bei der Ankunft und im Rathaus
An den großen internationalen Flughäfen, darunter Narita, Haneda, Kansai, Chubu, New Chitose, Hiroshima und Fukuoka, wird die Karte bei der Einreise zusammen mit dem Landestempel ausgehändigt. Wer anderswo ankommt, erhält einen Stempel im Pass, und die Karte kommt nach der Adressanmeldung per Post.
Innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug muss die Adresse beim Stadt-, Bezirks-, Gemeinde- oder Dorfamt gemeldet werden. Mit der Meldung wird man ins Einwohnerregister eingetragen, was gegebenenfalls zur Aufnahme in die Nationale Krankenversicherung und die Nationale Rentenversicherung führt und die Zuteilung einer persönlichen My Number auslöst.
Pflichten der Inhaber
Inhaber ab 16 Jahren müssen die Karte jederzeit bei sich tragen und sie Polizei oder Einwanderungsbeamten auf Verlangen zeigen; wer sie nicht mitführt, macht sich strafbar. Adressänderungen meldet man der Gemeinde, Änderungen von Name, Staatsangehörigkeit, Geschlecht oder Geburtsdatum der Einwanderungsbehörde, jeweils innerhalb von 14 Tagen. Studierende und Beschäftigte melden auch einen Schul- oder Arbeitgeberwechsel der Einwanderungsbehörde.
Die Karte wird zusammen mit der Aufenthaltsdauer erneuert. Inhaber einer Niederlassungserlaubnis ab 16 Jahren erneuern die Karte selbst in regelmäßigen Abständen, obwohl ihr Status unbefristet ist.
Stets mitführen
Ab 16 Jahren; der Reisepass ersetzt die Karte nicht.
Änderungen melden
Adresse bei der Gemeinde, persönliche Daten, Schule oder Arbeitgeber bei der Einwanderungsbehörde; jeweils innerhalb von 14 Tagen.
Verlängern
Die Verlängerung der Aufenthaltsdauer vor deren Ablauf beantragen.
Ausreise und Wiedereinreise
Wer Japan vorübergehend verlässt und innerhalb eines Jahres sowie innerhalb der Aufenthaltsdauer zurückkehrt, nutzt die vereinfachte Wiedereinreiseerlaubnis: Auf der Ausreisekarte wird das entsprechende Feld angekreuzt und die Aufenthaltskarte vorgezeigt. Für längere Abwesenheiten ist vor der Ausreise eine Wiedereinreiseerlaubnis der Einwanderungsbehörde nötig. Wer Japan endgültig verlässt, gibt die Karte am Flughafen ab.
Die Specified Residence Card
Seit dem 14. Juni 2026 können gemeldete Einwohner eine Specified Residence Card wählen, die Aufenthaltskarte und My-Number-Karte in einer IC-Karte vereint. Die meisten persönlichen Daten stehen nur noch im Chip statt auf der Vorderseite, die persönliche Nummer ist auf der Rückseite aufgedruckt. Die Kombikarte ist freiwillig; man kann auch weiterhin zwei getrennte Karten führen. Arbeitgeber und andere prüfen sie mit der Kartenlese-App der Einwanderungsbehörde.
Häufige Fragen
Bekommen Touristen eine Aufenthaltskarte?
Nein. Kurzzeitbesucher, auch visumfreie Touristen, erhalten keine Aufenthaltskarte und führen stattdessen ihren Reisepass mit.
Muss man die Aufenthaltskarte immer dabeihaben?
Ja. Inhaber ab 16 Jahren müssen sie jederzeit mitführen und auf Verlangen von Polizei oder Einwanderungsbeamten vorzeigen.
Muss man sich in Japan auch bei der Deutschen Botschaft melden?
Eine Meldepflicht gibt es nicht. Deutsche können sich aber freiwillig in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (Elefand) eintragen; Österreicher und Schweizer haben vergleichbare Registrierungen ihrer Außenministerien.
Braucht man für einen Heimaturlaub eine Wiedereinreiseerlaubnis?
Nicht für Reisen bis zu einem Jahr innerhalb der Aufenthaltsdauer: Es gilt die vereinfachte Wiedereinreiseerlaubnis, wenn man die Karte vorzeigt und das Feld auf der Ausreisekarte ankreuzt.
Weiterlesen
Quellen
- 1.Residence Card – Immigration Services Agency of Japan (öffnet in neuem Tab) — 出入国在留管理庁 (Immigration Services Agency)
- 2.Immigration Services Agency of Japan (öffnet in neuem Tab) — 出入国在留管理庁 (Immigration Services Agency)
- 3.マイナンバーカード(特定在留カード) (öffnet in neuem Tab) — デジタル庁 (Digital Agency)
- 4.Deutsche Vertretungen in Japan (öffnet in neuem Tab) — Deutsche Botschaft Tokyo