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Japan

Visum & Einreise

Studentenvisum für Japan

留学りゅうがくryūgaku

Von der Zulassung bis zur Aufenthaltskarte

Wer in Japan in Vollzeit an einer Universität, Fachschule oder anerkannten Japanisch-Sprachschule lernt, braucht den Aufenthaltsstatus „Student“. In der Regel beantragt die Schule ein Certificate of Eligibility für die Studierenden, danach wird das Visum im Ausland erteilt; für Nebenjobs ist eine eigene Erlaubnis nötig.

Regeln und Verfahren ändern sich. Diese Seite fasst die offizielle Lage zum Zeitpunkt der letzten Prüfung zusammen; vor der Reise immer bei der offiziellen Stelle nachprüfen.

Japan zieht eine große und wachsende Zahl internationaler Studierender an, vom Vollstudium an der Universität bis zum ein- oder zweijährigen Aufenthalt an einer Japanisch-Sprachschule. Wer länger in Vollzeit lernt, als ein visumfreier Aufenthalt erlaubt, braucht den Aufenthaltsstatus Student.

Das Verfahren läuft über die Schule. Nach der Zulassung reicht man Unterlagen ein, die Schule beantragt bei der regionalen Einwanderungsbehörde das Certificate of Eligibility, und anschließend beantragt man das Visum bei der japanischen Vertretung im Heimatland. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Schule und stehen auf der Seite der Einwanderungsbehörde zu diesem Status.

Schritt für Schritt

  1. 1Zulassung erhaltenSich bei Universität oder Sprachschule bewerben und die Zulassung erhalten; Sprachschulen beginnen oft im April, Juli, Oktober und Januar.
  2. 2Certificate of EligibilityDie geforderten Unterlagen an die Schule schicken, die das Certificate of Eligibility bei der regionalen Einwanderungsbehörde beantragt. Die Bearbeitung dauert meist ein bis drei Monate.
  3. 3Visum beantragenMit der Bescheinigung das Studentenvisum bei der für den Wohnort zuständigen japanischen Botschaft oder dem Konsulat beantragen.
  4. 4Einreisen und Arbeitserlaubnis beantragenBei der Ankunft die Aufenthaltskarte entgegennehmen und bei geplantem Nebenjob gleich am Flughafen die Erlaubnis für andere Tätigkeiten beantragen.
  5. 5AnmeldenInnerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug die Adresse beim Rathaus melden und der Nationalen Krankenversicherung beitreten.

Wer den Status braucht

Der Status gilt für Vollzeitstudium an Universitäten und Graduate Schools, Junior Colleges, Fachschulen (senmon gakkō), Oberschulen und anerkannten Japanisch-Sprachschulen. Austauschstudierende an Partnerhochschulen deutscher, österreichischer oder Schweizer Universitäten erhalten ihn meist für ein oder zwei Semester.

Kurze Sprachkurse von einigen Wochen sind im visumfreien Aufenthalt möglich, wenn sie in die erlaubte Frist passen und keine bezahlte Arbeit damit verbunden ist. Deutsche, Österreicher und Schweizer, die ihren visumfreien Aufenthalt auf Antrag auf bis zu sechs Monate verlängern können, nutzen das manchmal für längere Kurse; für Kurse über 90 Tage ist aber der Status Student der reguläre Weg.

Unterlagen und Finanzierung

Schulen verlangen Ausweisdokumente, Zeugnisse, gegebenenfalls Nachweise über Japanisch- oder Englischkenntnisse und Belege, dass Studiengebühren und Lebenshaltungskosten gedeckt sind – meist Kontoauszüge der Studierenden oder eines Bürgen oder eine Stipendienzusage. Sprachschulen haben eigene Listen, die auch Nachweise über bisherigen Japanischunterricht umfassen können.

  • Study in Japan

    Das Portal der Japan Student Services Organization zu Studiengängen und Stipendien.

  • Stipendien

    Stipendien der japanischen Regierung (MEXT) werden über die japanischen Botschaften ausgeschrieben, auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Nebenjob

Der Status Student erlaubt für sich genommen keine Arbeit. Studierende können eine „Erlaubnis zur Ausübung einer nicht vom Status umfassten Tätigkeit“ beantragen, die bei der ersten Einreise am Flughafen oder später bei der Einwanderungsbehörde erteilt wird. Sie erlaubt Teilzeitarbeit bis zu 28 Stunden pro Woche und mehr in den von der Schule festgelegten langen Ferien. Arbeit im Erotik- und Nachtgewerbe ist in jedem Fall verboten, und wer die Grenze überschreitet, riskiert die Ablehnung der Verlängerung.

Ankunft und Anmeldung

An großen Flughäfen erhalten Studierende die Aufenthaltskarte bei der Ankunft. Innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug melden sie ihre Adresse beim Rathaus an und werden dort in die Nationale Krankenversicherung aufgenommen. Ein Schulwechsel ist der Einwanderungsbehörde innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen.

Nach dem Abschluss

Absolventen japanischer Universitäten und Fachschulen, die eine Stelle finden, können den Wechsel in einen Arbeitsstatus beantragen; viele Unternehmen stellen gezielt internationale Absolventen ein. Wer nach dem Abschluss noch auf Jobsuche ist, kann mit Empfehlung der Hochschule für begrenzte Zeit einen Designated-Activities-Status erhalten.

  • Arbeitsvisa

    Aufenthaltstitel für die Erwerbstätigkeit.

Häufige Fragen

Kann man ohne Studentenvisum in Japan Japanisch lernen?

Ja, in kurzen Kursen, die in einen visumfreien Aufenthalt passen und nicht mit bezahlter Arbeit verbunden sind. Für mehrmonatige Kurse an einer Sprachschule ist der Status Student der reguläre Weg.

Dürfen internationale Studierende in Japan jobben?

Nur mit einer Erlaubnis für Tätigkeiten außerhalb des Status: bis zu 28 Stunden pro Woche im Semester, mehr in langen Ferien.

Wer beantragt das Certificate of Eligibility?

In der Regel die Schule, stellvertretend für die Studierenden und mit deren Unterlagen.

Brauchen Austauschstudierende deutscher Hochschulen ein Visum?

Für ein oder zwei Semester an einer japanischen Partneruniversität ja, üblicherweise den Status Student. Die Gasthochschule beantragt das Certificate of Eligibility, das Visum stellt die japanische Vertretung im Heimatland aus.

Quellen

  1. 1.在留資格「留学」 (öffnet in neuem Tab) — 出入国在留管理庁 (Immigration Services Agency)
  2. 2.Permission to Engage in Activity Other Than That Permitted (öffnet in neuem Tab) — Immigration Services Agency of Japan
  3. 3.Study in Japan (JASSO) (öffnet in neuem Tab) — Japan Student Services Organization
  4. 4.Botschaft von Japan in Deutschland (öffnet in neuem Tab) — Embassy of Japan in Germany

Redaktion · Veröffentlicht: · Fakten zuletzt geprüft: