Visum & Einreise
Visumfreie Einreise nach Japan
査証免除さしょうめんじょsashō menjoKurzaufenthalte ohne Visum – und wo die Grenzen liegen
Staatsangehörige zahlreicher Länder, darunter Deutschland, Österreich, die Schweiz und alle EU-Staaten, reisen für kurze Aufenthalte wie Urlaub, Geschäftstermine oder Familienbesuche ohne Visum nach Japan ein. Erwerbstätigkeit ist nicht erlaubt; die Aufenthaltsdauer hängt von der Staatsangehörigkeit ab.
Japan hat mit einer langen Reihe von Ländern und Gebieten gegenseitige Visumbefreiungen vereinbart. Wer aus diesen Ländern kommt, reist mit gültigem Reisepass ein, durchläuft die Einreisekontrolle und erhält den Status „Temporary Visitor“ als Stempel oder Aufkleber im Pass. Mehr Visumverfahren gibt es für die meisten nicht.
Die Befreiung gilt nur für kurze Aufenthalte ohne Vergütung. Sie ist weder Arbeitserlaubnis noch Genehmigung für lange Studien und kein Weg zum Daueraufenthalt. Wer mehr als Urlaub, Dienstreise oder Familienbesuch plant, sollte vor der Reise den passenden Aufenthaltsstatus klären. Liste und Bedingungen legt das japanische Außenministerium fest und kann sie ändern; maßgeblich ist dessen Seite zur Visumbefreiung.
Wer befreit ist
Die Liste umfasst alle EU-Mitgliedstaaten, die übrigen EWR- und EFTA-Staaten, das Vereinigte Königreich, die USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Südkorea, Singapur, Taiwan, Hongkong sowie viele lateinamerikanische und einige asiatische und nahöstliche Länder. Für manche Länder gilt die Befreiung nur mit biometrischem Pass nach ICAO-Standard, und einige wenige erhalten eine kürzere Frist.
Wer aus einem Land außerhalb der Liste kommt, braucht vor der Reise ein Visum einer japanischen Botschaft oder eines Konsulats. Das Außenministerium veröffentlicht die maßgebliche Liste mit allen Bedingungen.
Was im visumfreien Aufenthalt erlaubt ist
Der Status Temporary Visitor deckt Tourismus, Besuche bei Verwandten und Freunden, Konferenzen, Geschäftstreffen, Vertragsverhandlungen, Marktforschung, kurze Kurse und Amateursport ab. Entscheidend ist, dass keine Vergütung aus japanischer Quelle fließt. Wer für einen japanischen Arbeitgeber tätig wird – und sei es kurz –, in Japan gegen Gage auftritt oder für Leistungen in Japan ein Honorar erhält, braucht einen passenden Aufenthaltsstatus.
Remote-Arbeit für einen Arbeitgeber im Ausland während des Urlaubs ist in der Praxis eine Grauzone; für längere Aufenthalte mit Fernarbeit hat Japan 2024 einen eigenen Status für digitale Nomaden geschaffen.
Erlaubt
Tourismus, Familienbesuche, Konferenzen, Besprechungen, Verhandlungen, kurze Kurse.
Nicht erlaubt
Anstellung, bezahlte Auftritte, honorierte Leistungen in Japan, Langzeitstudium.
Eigener Status für Fernarbeit aus bestimmten Ländern.
Deutschland, Österreich und die Schweiz
Deutsche, Österreicher und Schweizer erhalten – ebenso wie Staatsangehörige Irlands, Liechtensteins, Mexikos und des Vereinigten Königreichs – bei der Einreise 90 Tage. Aufgrund bilateraler Vereinbarungen können sie vor Ablauf dieser 90 Tage bei einer regionalen Einwanderungsbehörde in Japan eine Verlängerung auf insgesamt bis zu sechs Monate beantragen. Die Verlängerung ist nicht automatisch: Zweck, ausreichende Mittel und in der Regel ein Rück- oder Weiterreiseticket sind nachzuweisen, die Behörde entscheidet.
Für Bürger anderer EU-Staaten sind 90 Tage die Höchstdauer eines visumfreien Aufenthalts. Die japanischen Botschaften in Berlin, Wien und Bern erläutern das Verfahren auf ihren Konsularseiten.
An der Grenze
Bei der Einreise legt man den Pass vor, gibt Fingerabdrücke ab, wird fotografiert und kann nach Reisezweck, Unterkunft und Rückflug gefragt werden. Über die Aufenthaltsdauer entscheiden die Grenzbeamten; die Befreiung ist kein Anspruch auf Einreise. Der Pass muss für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein.
Über Visit Japan Web lassen sich Einreise- und Zollangaben schon vor der Landung online erledigen. Das ist freiwillig; Papierformulare gibt es weiterhin.
Online-Vorregistrierung für Einreise und Zoll.
Was man zollfrei mitbringen darf.
Kommende Änderung: JESTA
Japan hat eine Reisegenehmigung für visumbefreite Reisende beschlossen, vergleichbar mit dem US-amerikanischen ESTA und dem europäischen ETIAS. Nach einer im Juni 2026 verkündeten Änderung des Einwanderungsgesetzes müssen Reisende künftig vor dem Boarding online eine Genehmigung einholen. Der Start ist für das japanische Fiskaljahr 2028 geplant; solange die Regierung keinen Termin bekannt gibt, ist keine Genehmigung nötig.
Stand und Pläne der japanischen Reisegenehmigung.
Häufige Fragen
Brauchen Deutsche ein Visum für Japan?
Für Kurzaufenthalte wie Urlaub oder Geschäftstermine nicht. Deutsche erhalten bei der Einreise 90 Tage und können in Japan eine Verlängerung auf insgesamt bis zu sechs Monate beantragen.
Gilt die Verlängerung auf sechs Monate auch für Österreicher und Schweizer?
Ja. Österreich und die Schweiz gehören wie Deutschland zu den wenigen Ländern mit einer bilateralen Vereinbarung. Beantragt wird vor Ablauf der 90 Tage bei einer regionalen Einwanderungsbehörde in Japan.
Darf man im visumfreien Aufenthalt arbeiten?
Nein. Der Status Temporary Visitor schließt bezahlte Tätigkeit aus japanischer Quelle aus. Für eine Anstellung braucht man einen Arbeitsstatus oder, für junge Deutsche und Österreicher, ein Working-Holiday-Visum.
Kann man aus- und wieder einreisen, um neue 90 Tage zu bekommen?
Eine feste Regel dafür gibt es nicht. Wiederholte lange visumfreie Aufenthalte können dazu führen, dass die Grenzbeamten den Reisezweck hinterfragen und die Einreise verweigern.
Wo steht die offizielle Liste der visumfreien Länder?
Auf der Seite zur Visumbefreiung des japanischen Außenministeriums, die auch Aufenthaltsdauer und Bedingungen je Land nennt. Für Deutsche in Japan informiert zudem die Deutsche Botschaft Tokyo.
Weiterlesen
Quellen
- 1.Exemption of Visa (Short-Term Stay) (öffnet in neuem Tab) — Ministry of Foreign Affairs of Japan
- 2.Immigration Services Agency of Japan (öffnet in neuem Tab) — 出入国在留管理庁 (Immigration Services Agency)
- 3.Botschaft von Japan in Deutschland – Konsularisches (öffnet in neuem Tab) — Embassy of Japan in Germany
- 4.Japanische Botschaft in Österreich (öffnet in neuem Tab) — Embassy of Japan in Austria
- 5.Japanische Botschaft in der Schweiz (öffnet in neuem Tab) — Embassy of Japan in Switzerland
- 6.Deutsche Vertretungen in Japan (öffnet in neuem Tab) — Deutsche Botschaft Tokyo