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Japan

Visum & Einreise

JESTA (geplante Reisegenehmigung)

電子渡航認証制度でんしとこうにんしょうせいどdenshi tokō ninshō seido

Geplant: Online-Genehmigung vor dem Boarding

JESTA, das Japan Electronic System for Travel Authorization, ist eine geplante Online-Vorprüfung für Reisende, die ohne Visum nach Japan einreisen. Die Rechtsgrundlage wurde 2026 beschlossen, der Start ist für das japanische Fiskaljahr 2028 vorgesehen; bis dahin ist keine Genehmigung nötig.

Regeln und Verfahren ändern sich. Diese Seite fasst die offizielle Lage zum Zeitpunkt der letzten Prüfung zusammen; vor der Reise immer bei der offiziellen Stelle nachprüfen.

Viele Länder prüfen visumbefreite Reisende inzwischen vor dem Abflug: die USA mit ESTA, Kanada mit eTA, das Vereinigte Königreich mit seiner ETA und die Europäische Union mit dem geplanten ETIAS. Japan führt unter dem Namen JESTA, Japan Electronic System for Travel Authorization, ein vergleichbares System ein.

Zum Zeitpunkt der Prüfung ist JESTA nicht in Betrieb, und Reisende aus visumbefreiten Ländern reisen wie bisher ein. Diese Seite beschreibt ausschließlich, was die Regierung offiziell angekündigt hat, und wird aktualisiert, sobald die Einwanderungsbehörde Einzelheiten veröffentlicht.

Was geplant ist

Mit JESTA sollen visumbefreite Reisende vor Reiseantritt online Angaben zu ihrer Person und Reise machen. Die Einwanderungsbehörde prüft den Antrag vorab und erteilt oder verweigert die Genehmigung. Fluggesellschaften und Reedereien werden verpflichtet, die Genehmigung zu kontrollieren und Passagieren ohne Genehmigung die Beförderung zu verweigern.

Die Regierung begründet das System damit, Risikoreisende vor der Abreise zu erkennen und die Einreise für die wachsende Zahl von Besuchern zu beschleunigen.

Rechtsgrundlage und Zeitplan

Ursprünglich war das System für 2030 vorgesehen; der Start wurde auf das Fiskaljahr 2028 vorgezogen, 2025 erhielt es den Namen JESTA. Das Kabinett billigte im März 2026 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Einwanderungs- und Flüchtlingsanerkennungsgesetzes, das Parlament verabschiedete ihn am 29. Mai 2026, verkündet wurde er am 5. Juni 2026. Der Betrieb soll im Fiskaljahr 2028 beginnen, das von April 2028 bis März 2029 läuft. Ein genaues Datum steht noch nicht fest.

Was noch offen ist

Gebühr, Gültigkeitsdauer einer Genehmigung, die genauen Angaben und der Antragsweg sind noch nicht festgelegt. Solche Einzelheiten regeln in Japan üblicherweise Ministerialverordnungen nach Inkrafttreten eines Gesetzes. Verlässlich sind nur Mitteilungen der Einwanderungsbehörde und des Außenministeriums.

Vorsicht vor inoffiziellen Seiten

Wie bei ESTA und ETIAS bieten kommerzielle Websites schon jetzt „JESTA-Anträge“ an, obwohl das System noch gar nicht existiert. Solche Dienste können keine Genehmigung erteilen. Sobald JESTA startet, gibt die japanische Regierung den offiziellen Antragsweg bekannt.

Was bis dahin gilt

Bis zum Start von JESTA brauchen visumbefreite Reisende nur einen gültigen Reisepass und können ihre Ankunftsdaten auf Wunsch über Visit Japan Web vorab erfassen. Wer aus einem Land ohne Visumbefreiung kommt, beantragt weiterhin ein Visum bei einer japanischen Auslandsvertretung oder, wo verfügbar, über das eVISA-System.

Zeitleiste

  1. 2025

    Die geplante Reisegenehmigung erhält den Namen JESTA; der Start wird auf das Fiskaljahr 2028 vorgezogen.

  2. März 2026

    Das Kabinett billigt den Gesetzentwurf zur Änderung des Einwanderungsgesetzes.

  3. 29. Mai 2026

    Das Parlament verabschiedet die Änderung.

  4. 5. Juni 2026

    Die Änderung wird verkündet.

  5. Fiskaljahr 2028

    Geplanter Betriebsstart.

Häufige Fragen

Braucht man für eine Japanreise jetzt schon JESTA?

Nein. JESTA ist noch nicht in Betrieb. Bis zum Start reisen visumbefreite Reisende allein mit gültigem Reisepass ein.

Wann startet JESTA?

Angestrebt ist das japanische Fiskaljahr 2028, also April 2028 bis März 2029. Ein genauer Termin ist nicht bekannt gegeben.

Was wird JESTA kosten?

Die Gebühr ist noch nicht bekannt. Verbindlich kann sie nur die Einwanderungsbehörde nennen, sobald die Einzelheiten feststehen.

Brauchen Deutsche, Österreicher und Schweizer künftig JESTA?

Das System ist für Reisende aus visumbefreiten Ländern gedacht, zu denen Deutschland, Österreich und die Schweiz gehören. Die genauen Regeln werden vor dem Start festgelegt.

Quellen

  1. 1.国民の安全・安心のための不法滞在者ゼロプラン(電子渡航認証制度 JESTA の早期導入) (öffnet in neuem Tab) — 出入国在留管理庁 (Immigration Services Agency)
  2. 2.Immigration Services Agency of Japan (öffnet in neuem Tab) — 出入国在留管理庁 (Immigration Services Agency)
  3. 3.Exemption of Visa (Short-Term Stay) (öffnet in neuem Tab) — Ministry of Foreign Affairs of Japan

Redaktion · Veröffentlicht: · Fakten zuletzt geprüft: