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Japan

Visum & Einreise

Touristenvisum für Japan

短期滞在査証たんきたいざいさしょうtanki taizai sashō

Für Reisende aus Ländern ohne Visumbefreiung

Wer eine Staatsangehörigkeit hat, die nicht auf Japans Liste der visumbefreiten Länder steht, braucht für Urlaub, Familienbesuche oder Geschäftsreisen ein Kurzaufenthaltsvisum. Beantragt wird es bei der japanischen Auslandsvertretung, die für den Wohnort zuständig ist, oder – für bestimmte Staatsangehörigkeiten und Wohnsitzländer – online über das JAPAN-eVISA-System.

Regeln und Verfahren ändern sich. Diese Seite fasst die offizielle Lage zum Zeitpunkt der letzten Prüfung zusammen; vor der Reise immer bei der offiziellen Stelle nachprüfen.

Japan verzichtet für Bürger von 74 Ländern und Gebieten auf die Visumpflicht, doch viele Reisende brauchen weiterhin ein Visum. Für sie deckt das Kurzaufenthaltsvisum dieselben Zwecke ab wie ein visumfreier Aufenthalt: Tourismus, Besuche bei Familie und Freunden, Konferenzen und Geschäftstermine. Bezahlte Arbeit ist ausgeschlossen.

Das Verfahren unterscheidet sich von Land zu Land, und die Unterlagen hängen von Staatsangehörigkeit, Reisezweck und Kostenträger ab. Den Rahmen setzt das japanische Außenministerium; die genaue Unterlagenliste veröffentlicht die für den Wohnort zuständige Botschaft oder das Konsulat.

Schritt für Schritt

  1. 1Visumpflicht prüfenDie eigene Staatsangehörigkeit in der Liste der visumbefreiten Länder des japanischen Außenministeriums nachschlagen. Steht sie dort, ist für einen Kurzaufenthalt kein Visum nötig.
  2. 2Zuständige Stelle oder eVISA ermittelnDie für den Wohnort zuständige japanische Botschaft oder das Konsulat bestimmen und prüfen, ob Staatsangehörigkeit und Wohnsitzland für das JAPAN eVISA infrage kommen.
  3. 3Unterlagen zusammenstellenDie von der Vertretung für den Reisezweck genannten Unterlagen beschaffen, darunter Pass, Antragsformular, Foto, Reiseplan und Finanzierungsnachweis.
  4. 4Antrag einreichenJe nach Regelung der Vertretung persönlich, über eine akkreditierte Stelle oder online beantragen und genügend Bearbeitungszeit vor der Abreise einplanen.
  5. 5Innerhalb der Gültigkeit reisenWährend der Gültigkeit des Visums einreisen und Kopien von Buchungen und Einladungen für die Einreisekontrolle bereithalten.

Wer ein Visum braucht

Wer keine Staatsangehörigkeit von der Befreiungsliste besitzt, braucht vor der Reise ein Visum – unabhängig von der Reisedauer. Bürger befreiter Länder brauchen eines nur, wenn sie länger bleiben wollen, als die Befreiung erlaubt, oder einen Zweck verfolgen, den sie nicht abdeckt, etwa Arbeit oder Langzeitstudium; dafür gibt es eigene Visumarten.

Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz lebt, aber eine nicht befreite Staatsangehörigkeit hat, stellt den Antrag bei der für den Wohnort zuständigen japanischen Botschaft oder dem Generalkonsulat.

Wo und wie man den Antrag stellt

Beantragt wird in der Regel persönlich oder über eine bevollmächtigte Stelle bei der für den Wohnort zuständigen japanischen Auslandsvertretung, oft mit Termin. In manchen Ländern reichen akkreditierte Reisebüros die Anträge für Touristen ein. Die Bearbeitung dauert meist einige Arbeitstage, länger, wenn der Fall nach Tokio weitergeleitet wird.

Mit dem JAPAN-eVISA-System können bestimmte Staatsangehörige mit Wohnsitz in bestimmten Ländern ein Visum für eine einmalige Kurzeinreise online beantragen. Das Außenministerium nennt die zulässigen Kombinationen, die mehrfach erweitert wurden; das eVISA wird beim Check-in und bei der Ankunft auf dem Smartphone vorgezeigt.

Typische Unterlagen

Die Anforderungen unterscheiden sich, doch ein typischer Antrag für eine Urlaubsreise umfasst die folgenden Unterlagen. Für Verwandtenbesuche oder Geschäftsreisen kann ein Einladungs- oder Garantieschreiben des Gastgebers in Japan nötig sein. Im Einzelfall können die Vertretungen weitere Nachweise verlangen.

  • Reisepass

    Für den geplanten Aufenthalt gültig, mit freien Seiten.

  • Antragsformular und Foto

    Das amtliche Visumantragsformular und ein aktuelles Passfoto.

  • Reiseplan und Buchungen

    Flugreservierung und ein Tagesplan mit Unterkünften.

  • Finanzierungsnachweis

    Kontoauszüge oder andere Belege, dass die Reise bezahlt werden kann.

  • Aufenthaltsstatus

    Wer nicht Staatsangehöriger des Antragslandes ist, weist seinen rechtmäßigen Aufenthalt dort nach.

Nach der Visumerteilung

Ein Visum ist eine Empfehlung zur Einreise, keine Garantie. Über die Einreise und die Aufenthaltsdauer entscheidet der Grenzbeamte am Ankunftsort. Das Visum muss innerhalb seiner Gültigkeit genutzt werden, bei einfacher Einreise häufig drei Monate ab Ausstellung. Die Ankunftsformulare lassen sich vorab über Visit Japan Web ausfüllen.

Häufige Fragen

Brauchen Deutsche, Österreicher oder Schweizer ein Touristenvisum?

Nein, für Kurzaufenthalte sind sie visumbefreit. Ein Visum brauchen nur Staatsangehörige nicht befreiter Länder oder Reisende mit Zwecken wie Arbeit oder Langzeitstudium.

Ich lebe in Deutschland, habe aber keine befreite Staatsangehörigkeit. Wo beantrage ich das Visum?

Bei der japanischen Botschaft oder dem Generalkonsulat, das für den Wohnort zuständig ist. Die Vertretung nennt auf ihrer Website die Unterlagen und das Verfahren.

Kann man das Visum online beantragen?

Über das JAPAN-eVISA-System, sofern Staatsangehörigkeit und Wohnsitzland berechtigt sind. Sonst läuft der Antrag über die zuständige Auslandsvertretung.

Garantiert ein Visum die Einreise?

Nein. Über Einreise und Aufenthaltsdauer entscheidet der Grenzbeamte am Flughafen.

Quellen

  1. 1.VISA – Ministry of Foreign Affairs of Japan (öffnet in neuem Tab) — Ministry of Foreign Affairs of Japan
  2. 2.The JAPAN eVISA system (electronic visa) (öffnet in neuem Tab) — Ministry of Foreign Affairs of Japan
  3. 3.Exemption of Visa (Short-Term Stay) (öffnet in neuem Tab) — Ministry of Foreign Affairs of Japan
  4. 4.Botschaft von Japan in Deutschland (öffnet in neuem Tab) — Embassy of Japan in Germany

Redaktion · Veröffentlicht: · Fakten zuletzt geprüft: