Visum & Einreise
Zollfreimengen für Japan
免税範囲めんぜいはんいmenzei han'iWas man anmelden muss, was frei ist, was zu Hause bleibt
Reisende dürfen persönliche Gegenstände sowie begrenzte Mengen Alkohol, Tabak, Parfüm und sonstiger Waren zollfrei nach Japan einführen. Alles darüber hinaus, größere Bargeldbeträge und beschränkte Waren wie Fleischprodukte müssen angemeldet werden; manche Waren sind ganz verboten.
Jeder Reisende gibt bei der Einreise nach Japan eine Zollerklärung ab, auf Papier oder über Visit Japan Web. Die meisten Besucher führen nur persönliche Gegenstände und Geschenke innerhalb der Freimengen mit und gehen durch den grünen Ausgang. Schwierigkeiten gibt es vor allem in drei Bereichen: Waren über den Freimengen, Lebensmittel tierischen oder pflanzlichen Ursprungs und Medikamente.
Freimengen und Beschränkungen legen der japanische Zoll und die Quarantänedienste des Landwirtschaftsministeriums fest. Die Zahlen in den Eckdaten geben den amtlichen Stand zum Zeitpunkt der Prüfung wieder; maßgeblich sind die Regeln auf der Website des japanischen Zolls.
Schritt für Schritt
- 1Erklärung vorbereitenDie Zollerklärung vor der Ankunft in Visit Japan Web oder auf dem Papierformular ausfüllen, das im Flugzeug oder am Flughafen ausgegeben wird.
- 2Fragen ehrlich beantwortenAngeben, ob verbotene oder beschränkte Waren, Waren über den Freimengen, Handelswaren, Bargeld über dem Schwellenwert oder separat verschicktes Gepäck mitgeführt werden.
- 3Richtigen Ausgang wählenDen grünen (nichts anzumelden) oder roten Ausgang (anmeldepflichtige Waren) nehmen, bei Nutzung von Visit Japan Web das elektronische Gate.
- 4Bei Bedarf zur QuarantäneFleisch, Obst, Pflanzen oder Tiere vor dem Zoll an den Quarantäneschaltern vorlegen.
Zollfreimengen
Die Freimengen für Alkohol und Tabak gelten nur für Reisende ab 20 Jahren, dem gesetzlichen Mindestalter für beides in Japan. Bei sonstigen Waren zählt der Auslandsmarktwert von im Ausland gekauften oder geschenkten Gegenständen; getragene Kleidung und persönliche Gebrauchsgegenstände zählen nicht. Kinder unter sechs Jahren erhalten eine Freimenge nur für eindeutig kindgerechte Dinge wie Spielzeug.
Waren über den Freimengen sind nicht verboten, müssen aber angemeldet werden und werden mit Zoll und Verbrauchsteuer belegt. Separat verschicktes Gepäck wird mit dem Reisegepäck zusammengerechnet und muss bei der Ankunft angemeldet werden.
Bargeld und Edelmetalle
Wer Bargeld, Schecks, Wertpapiere oder ähnliche Zahlungsmittel über dem in den Eckdaten genannten Schwellenwert mitführt, muss sie auf einem eigenen Formular beim Zoll anmelden. Auch Goldbarren ab einem bestimmten Gewicht und Feingehalt sind anzumelden und unterliegen der Verbrauchsteuer. Unterlassene Anmeldung ist strafbar.
Lebensmittel, Pflanzen und Tiere
Die japanischen Tierseuchenvorschriften verbieten Fleisch und Fleischprodukte – Wurst, Schinken, Speck, Trockenfleisch und fleischhaltige Snacks – aus den meisten Ländern, sofern kein amtliches Veterinärzertifikat vorliegt, was bei Mitbringseln praktisch nie der Fall ist. Das gilt auch für Produkte aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Frisches Obst, Gemüse, Pflanzen, Samen und Erde sind ebenfalls beschränkt und müssen der Pflanzenquarantäne vorgelegt werden.
Verpackte Süßigkeiten, Schokolade, Brot ohne Fleisch, Kaffee, Tee und die meisten verarbeiteten Lebensmittel sind in der Regel unproblematisch. Im Zweifel meldet man die Ware an und fragt am Quarantäneschalter nach; dort kann sie geprüft oder ohne Strafe abgegeben werden.
Tierquarantäne
Fleisch, Milchprodukte aus manchen Regionen und lebende Tiere; am Schalter der Tierquarantäne anmelden.
Pflanzenquarantäne
Obst, Gemüse, Pflanzen, Samen, Erde; am Schalter der Pflanzenquarantäne anmelden.
Verbotene und beschränkte Waren
Verboten sind Betäubungsmittel, Cannabis und THC-haltige Cannabisprodukte, Stimulanzien, Schusswaffen und Munition, Falschgeld, marken- oder urheberrechtsverletzende Waren und obszönes Material. Schwerter, manche Messer, nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützte Arten und bestimmte Medikamente sind genehmigungspflichtig oder beschränkt. Medikamente mit Stimulanzien – darunter einige, die in Europa und Nordamerika gängig sind – sind vollständig verboten.
Mengengrenzen, Einfuhrbescheinigungen und verbotene Wirkstoffe.
Häufige Fragen
Wie viel Alkohol darf man nach Japan mitnehmen?
Erwachsene ab 20 Jahren dürfen laut japanischem Zoll drei Flaschen zu je etwa 760 ml zollfrei einführen. Mehr muss angemeldet und versteuert werden.
Darf man Wurst oder Käse aus Deutschland mitbringen?
Fleischprodukte wie Wurst und Schinken sind ohne amtliches Veterinärzertifikat verboten. Käse ist als persönliches Mitbringsel in der Regel erlaubt; die Regeln für Milchprodukte können sich bei Tierseuchen ändern, daher lohnt ein Blick auf die Seite der japanischen Tierquarantäne.
Muss man Bargeld anmelden?
Ja, wenn Bargeld, Schecks und Wertpapiere zusammen den vom Zoll festgelegten Schwellenwert überschreiten. Dafür gibt es ein eigenes Formular.
Was passiert, wenn man Lebensmittel nicht anmeldet?
Nicht angemeldete Fleischprodukte können Bußgelder und für Ausländer Probleme bei künftigen Einreisen nach sich ziehen. Wer eine Ware anmeldet, die sich als verboten erweist, muss sie lediglich abgeben.
Weiterlesen
Quellen
- 1.Duty-Free Allowance for Accompanied Personal Effects of Overseas Travelers (FAQ 7105) (öffnet in neuem Tab) — Japan Customs
- 2.Japan Customs – English top page (öffnet in neuem Tab) — Japan Customs
- 3.Animal Quarantine Service (öffnet in neuem Tab) — Ministry of Agriculture, Forestry and Fisheries
- 4.Plant Protection Station (öffnet in neuem Tab) — Ministry of Agriculture, Forestry and Fisheries