Visum & Einreise
Steuerfrei einkaufen in Japan
免税めんぜいmenzeiVoll bezahlen, bei der Ausreise die Steuer zurückholen
Kurzzeitbesucher können sich die japanische Verbrauchsteuer auf Waren erstatten lassen, die sie ausführen. Ab dem 1. November 2026 funktioniert das als Erstattung: Man zahlt im registrierten Tax-free-Geschäft den vollen Preis und erhält die Steuer zurück, nachdem der Zoll bei der Ausreise die Ausfuhr bestätigt hat.
Japan erhebt auf fast alle Waren Verbrauchsteuer, befreit aber Waren, die Besucher mit nach Hause nehmen. Das Verfahren übernehmen registrierte Tax-free-Geschäfte, erkennbar am landesweiten Logo „Japan. Tax-free Shop“. Jahrzehntelang wurde die Steuer einfach an der Kasse abgezogen; mit der Reform, die am 1. November 2026 in Kraft tritt, wechselt Japan zu einem Erstattungsmodell, wie es viele europäische Länder kennen.
Die Änderung soll den Missbrauch des alten Systems unterbinden, bei dem steuerfrei gekaufte Waren in Japan weiterverkauft wurden. Für ehrliche Reisende bedeutet sie einen zusätzlichen Schritt am Flughafen – und dass die Einkäufe bis zur Ausreise griffbereit bleiben müssen.
Schritt für Schritt
- 1Im registrierten Tax-free-Geschäft einkaufenAuf das Logo „Japan. Tax-free Shop“ achten, oberhalb des Mindestbetrags in einem Geschäft an einem Tag einkaufen und den Reisepass vorlegen.
- 2Vollen Preis zahlenDen Preis einschließlich Steuer bezahlen und den Erstattungsweg mit dem Geschäft vereinbaren; Beleg und Waren zusammenhalten.
- 3Ausfuhrkontrolle erledigenBei der Ausreise vor dem Check-in am Zollterminal im Abflugbereich oder über Visit Japan Web die Ausfuhr bestätigen lassen; auf Verlangen die Waren vorzeigen.
- 4Erstattung erhaltenNach der Ausfuhrbestätigung durch den Zoll erstattet das Geschäft oder sein Dienstleister die Steuer auf dem vereinbarten Weg.
Wer berechtigt ist
Steuerfrei einkaufen können nicht in Japan Ansässige, praktisch also ausländische Besucher mit einem Kurzzeitstatus wie Temporary Visitor, die beim Kauf ihren Reisepass vorlegen. Auch japanische Staatsangehörige, die längere Zeit im Ausland leben und die veröffentlichten Voraussetzungen erfüllen, können berechtigt sein. Ausländer mit Aufenthaltskarte sind nicht berechtigt, ebenso wenig Käufe für gewerbliche Zwecke oder zum Weiterverkauf.
Das Erstattungssystem ab 1. November 2026
Im Erstattungssystem zahlt man im registrierten Tax-free-Geschäft den Preis einschließlich Steuer und zeigt den Reisepass; das Geschäft übermittelt einen Kaufdatensatz an die Steuerbehörden. Bei der Ausreise erledigt man vor dem Check-in die Ausfuhrkontrolle, an einem Zollterminal im Abflugbereich oder über Visit Japan Web. Der Zoll kann verlangen, die Waren zu sehen. Ist die Ausfuhr bestätigt, erstattet das Geschäft oder sein Erstattungsdienstleister die Steuer auf dem beim Kauf vereinbarten Weg, oft auf die Kreditkarte.
Die Reform hebt die Sonderbehandlung von Verbrauchsgütern wie Kosmetik, Lebensmitteln und Getränken auf: Sie müssen nicht mehr versiegelt verpackt werden, und eine Obergrenze gibt es nicht mehr. In Japan verbraucht werden dürfen sie aber weiterhin nicht. Die Waren müssen innerhalb von 90 Tagen nach dem Kauf ausgeführt werden, und wer mehrere Artikel auf einem Beleg gekauft hat, muss bei der Ausreise alle vorlegen, sonst entfällt die Erstattung für diesen Kauf.
Vor dem 1. November 2026
Bis zum 31. Oktober 2026 wurde die Steuer gegen Vorlage des Reisepasses direkt an der Kasse abgezogen. Verbrauchsgüter wurden in Spezialbeuteln versiegelt, die bis zur Ausreise geschlossen bleiben mussten, und für Verbrauchsgüter und sonstige Waren galten getrennte Grenzen und Fristen. Eine Übergangszeit mit beiden Systemen nebeneinander gibt es nicht; Käufe ab dem 1. November 2026 folgen den Erstattungsregeln.
Typische Fehler
Die Erstattung scheitert am häufigsten, weil Reisende steuerfreie Waren vor der Ausfuhrkontrolle ins aufgegebene Gepäck packen, zu spät zum Flughafen kommen oder nicht mehr alle Artikel eines Belegs dabeihaben. Per Post oder Kurier nach Hause geschickte Waren fallen nicht unter die normale Ausfuhrkontrolle. Wer größere Einkäufe plant, sollte vor dem Bezahlen die Bedingungen des Geschäfts und seines Erstattungswegs lesen.
Waren griffbereit halten
Die Ausfuhrkontrolle vor dem Aufgeben von Gepäck mit steuerfreien Einkäufen erledigen.
Belege zusammenhalten
Alle Artikel eines Belegs müssen bei der Ausreise vorgelegt werden.
Zeit einplanen
Die Ausfuhrkontrolle in den Zeitplan am Flughafen einrechnen, besonders zu Stoßzeiten.
Häufige Fragen
Wie funktioniert steuerfreies Einkaufen in Japan jetzt?
Ab dem 1. November 2026 zahlen Besucher in Tax-free-Geschäften den vollen Preis und erhalten die Verbrauchsteuer zurück, nachdem der Zoll bei der Ausreise die Ausfuhr bestätigt hat.
Können Ausländer mit Wohnsitz in Japan steuerfrei einkaufen?
Nein. Steuerfreies Einkaufen ist für nicht Ansässige wie Kurzzeitbesucher gedacht. Inhaber einer Aufenthaltskarte sind nicht berechtigt.
Darf man steuerfrei gekaufte Kosmetik oder Snacks auf der Reise verbrauchen?
Nein. Steuerfrei gekaufte Verbrauchsgüter müssen unbenutzt ausgeführt werden, auch wenn die versiegelte Spezialverpackung entfallen ist.
Muss man die japanische Steuer bei der Einreise nach Deutschland berücksichtigen?
Die Einfuhr in die EU oder die Schweiz folgt den dortigen Zollregeln: Über den jeweiligen Freimengen fallen Einfuhrabgaben an, unabhängig von der japanischen Erstattung.
Weiterlesen
Quellen
- 1.輸出物品販売場制度のリファンド方式への見直し (öffnet in neuem Tab) — 国税庁 (National Tax Agency)
- 2.消費税免税店サイト (öffnet in neuem Tab) — 観光庁 (Japan Tourism Agency)
- 3.輸出物品販売場制度の概要 (öffnet in neuem Tab) — 国税庁 (National Tax Agency)
- 4.Japan Customs – English top page (öffnet in neuem Tab) — Japan Customs