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Japan

Visum & Einreise

Medikamente nach Japan mitnehmen

輸入確認証ゆにゅうかくにんしょうyunyū kakuninshō

Vor dem Packen prüfen: Japans Regeln sind streng

Medikamente für den Eigenbedarf dürfen in festgelegten Mengen ohne Formalitäten nach Japan eingeführt werden. Größere Mengen brauchen eine Einfuhrbestätigung des Gesundheitsministeriums (Yunyu Kakunin-sho), Betäubungsmittel eine vorherige Genehmigung, und Arzneimittel mit Stimulanzien wie Amphetamin sind ganz verboten.

Regeln und Verfahren ändern sich. Diese Seite fasst die offizielle Lage zum Zeitpunkt der letzten Prüfung zusammen; vor der Reise immer bei der offiziellen Stelle nachprüfen.

Japan regelt Arzneimittel strenger als die meisten europäischen Länder. Manche Wirkstoffe, die anderswo alltäglich verschrieben werden, gelten als Stimulanzien und dürfen gar nicht eingeführt werden, andere zählen als Betäubungsmittel und brauchen eine Genehmigung, und auch manche gängigen Erkältungsmittel sind betroffen. Die meisten Reisenden haben aber nur übliche Medikamente in kleinen Mengen dabei und müssen nichts weiter tun, als sie in der Originalverpackung zu lassen.

Die Regeln legt das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales fest, der Zoll setzt sie durch. Weil sich die Einstufungen von Land zu Land unterscheiden, sollte jeder, der regelmäßig Medikamente nimmt, die Wirkstoffe rechtzeitig vor der Abreise mit den Hinweisen des Ministeriums abgleichen.

Schritt für Schritt

  1. 1Wirkstoffe prüfenDie Wirkstoffe aller mitzunehmenden Medikamente mit den Hinweisen des Gesundheitsministeriums zu Betäubungsmitteln, Psychopharmaka und Stimulanzien abgleichen.
  2. 2Menge berechnenPrüfen, ob man bei verschreibungspflichtigen Medikamenten innerhalb eines Monats und bei rezeptfreien innerhalb von zwei Monaten bleibt.
  3. 3Bei Bedarf beantragenFür größere Mengen das Yunyu Kakunin-sho über das Online-System des Gesundheitsministeriums beantragen, für Betäubungsmittel die Genehmigung der Betäubungsmittelkontrolle. Mehrere Wochen einplanen.
  4. 4Packen und belegenMedikamente in der Originalverpackung lassen, Rezepte oder ein englisches ärztliches Schreiben mitführen und etwaige Bescheinigungen beim Zoll bereithalten.

Mengen für den Eigenbedarf

Ohne Formalitäten dürfen Reisende verschreibungspflichtige Medikamente für bis zu einen Monat, rezeptfreie Medikamente für bis zu zwei Monate und rezeptfreie äußerlich anzuwendende Mittel wie Salben bis zu einer festgelegten Stückzahl je Art mitbringen. Selbst injizierte Arzneimittel wie Insulin dürfen samt Spritzen ebenfalls für bis zu einen Monat eingeführt werden.

Empfehlenswert sind die Originalverpackung und eine Kopie des Rezepts oder ein ärztliches Schreiben auf Englisch mit Wirkstoffen und Dosierung.

Die Einfuhrbestätigung (Yunyu Kakunin-sho)

Für größere Mengen braucht man eine Einfuhrbestätigung, genannt Yunyu Kakunin-sho, früher Yakkan Shōmei. Sie wird vor der Reise über das Online-Antragssystem des Gesundheitsministeriums beantragt, mit Unterlagen wie einer Rezeptkopie, einer Beschreibung des Präparats und den Flugdaten. Die Bearbeitung kann einige Wochen dauern, weshalb das Ministerium einen frühzeitigen Antrag empfiehlt. Bei der Ankunft zeigt man die Bestätigung dem Zoll.

Betäubungsmittel und Psychopharmaka

Arzneimittel, die in Japan als Betäubungsmittel gelten – darunter Morphin, Oxycodon, Fentanyl und manche codeinhaltigen Präparate –, dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der Betäubungsmittelkontrolle des für den Ankunftsflughafen zuständigen Regionalbüros für Gesundheit und Soziales mitgebracht werden. Der Antrag erfordert ein ärztliches Attest und muss rechtzeitig gestellt werden.

Viele Schlaf- und Beruhigungsmittel sind nach japanischem Recht Psychopharmaka. Sie dürfen in üblichen Mengen für den Eigenbedarf in der Regel mitgebracht werden; für größere Mengen sind Nachweise nötig. Einige Medikamente gegen ADHS gelten als Ausgangsstoffe für Stimulanzien und brauchen ebenfalls eine vorherige Genehmigung.

Verbotene Stoffe

Stimulanzien sind auch mit Rezept verboten. Das betrifft amphetaminhaltige Arzneimittel wie manche in Nordamerika verbreitete ADHS-Präparate sowie einige rezeptfreie Erkältungs- und Allergiemittel mit Pseudoephedrin über einer bestimmten Konzentration. Cannabis und THC-haltige Produkte sind verboten; CBD-Produkte sind nur erlaubt, wenn sie Japans strenge Grenzwerte für THC-Rückstände einhalten.

  • Amphetamin

    Verboten, auch in verschreibungspflichtigen ADHS-Medikamenten.

  • Pseudoephedrin

    Über einer bestimmten Konzentration verboten; steckt in manchen Erkältungsmitteln.

  • Cannabis und THC

    Verboten; CBD-Produkte nur innerhalb strenger THC-Grenzwerte.

Häufige Fragen

Darf man seine Dauermedikation nach Japan mitnehmen?

Ja, bis zu einem Monatsbedarf ohne Formalitäten, sofern kein verbotener oder besonders kontrollierter Wirkstoff enthalten ist. Für mehr ist vor der Reise ein Yunyu Kakunin-sho zu beantragen.

Sind ADHS-Medikamente in Japan erlaubt?

Amphetaminhaltige Präparate sind verboten. Andere ADHS-Medikamente sind kontrolliert und brauchen eine vorherige Genehmigung. Den konkreten Wirkstoff sollte man vor der Reise beim Gesundheitsministerium prüfen.

Braucht man ein englisches Attest?

Vorgeschrieben ist es für kleine Mengen nicht, aber eine Kopie des Rezepts oder ein ärztliches Schreiben auf Englisch mit Wirkstoff und Dosierung erleichtert Rückfragen beim Zoll. Für Anträge auf Einfuhrbestätigung oder Genehmigung ist ein solcher Nachweis nötig.

Wer beantwortet Fragen zu einzelnen Medikamenten?

Das japanische Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales, das Hinweise und eine E-Mail-Adresse für private Einfuhren veröffentlicht; bei Betäubungsmitteln die Betäubungsmittelkontrolle des zuständigen Regionalbüros.

Quellen

  1. 1.医薬品等の個人輸入について(輸入確認証) (öffnet in neuem Tab) — 厚生労働省 (Ministry of Health, Labour and Welfare)
  2. 2.The Law on Pharmaceuticals and Medical Devices (öffnet in neuem Tab) — Tokyo Customs
  3. 3.麻薬取締部(Narcotics Control Department) (öffnet in neuem Tab) — 厚生労働省 地方厚生局 麻薬取締部
  4. 4.Bringing Medications into Japan (öffnet in neuem Tab) — Embassy of Japan in the United States

Redaktion · Veröffentlicht: · Fakten zuletzt geprüft: