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Japan

Wirtschaft

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU–Japan

日EU経済連携協定にちいーゆーけいざいれんけいきょうていNichi-Ī-Yū keizai renkei kyōtei

Das größte bilaterale Handelsabkommen der EU mit einem asiatischen Partner

Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA) zwischen der EU und Japan, in Kraft seit dem 1. Februar 2019, ist eines der größten bilateralen Freihandelsabkommen der Welt. Nach vollständiger Umsetzung beseitigt es die Zölle auf den weitaus größten Teil des Handels in beide Richtungen und regelt zudem nichttarifäre Hemmnisse, öffentliche Beschaffung, geografische Herkunftsangaben und seit 2024 grenzüberschreitende Datenflüsse.

Regeln und Verfahren ändern sich. Diese Seite fasst die offizielle Lage zum Zeitpunkt der letzten Prüfung zusammen; vor der Reise immer bei der offiziellen Stelle nachprüfen.

Die Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und Japan begannen 2013, erreichten im Juli 2017 eine Grundsatzeinigung und endeten mit der Unterzeichnung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens am 17. Juli 2018 in Tokio, zusammen mit einem gesonderten Abkommen über eine strategische Partnerschaft zur politischen Zusammenarbeit. Das EPA trat am 1. Februar 2019 in Kraft und schuf einen Handelsraum mit mehr als 600 Millionen Menschen.

Über die Zölle hinaus sollte das Abkommen die nichttarifären Hemmnisse angehen, die europäische Unternehmen lange als größtes Hindernis in Japan sahen: abweichende technische Normen, Zulassungsverfahren und eingeschränkter Zugang zu öffentlichen Aufträgen. Zudem enthält es gemeinsame Verpflichtungen zur nachhaltigen Entwicklung, einschließlich des Pariser Klimaabkommens.

Zölle

Mit dem Inkrafttreten hat Japan die Zölle auf die meisten EU-Ausfuhren abgeschafft oder deren schrittweisen Abbau begonnen; nach vollständiger Umsetzung sind auf japanischer Seite rund 97 Prozent der Zolllinien zollfrei, der Rest wird durch Senkungen oder Kontingente teilweise liberalisiert. Die EU beseitigt die Zölle auf rund 99 Prozent der Zolllinien für japanische Waren. Viele Zölle fielen sofort weg, andere sinken in jährlichen Stufen über bis zu 15 Jahre oder länger.

Für europäische Exporteure am sichtbarsten sind die Änderungen bei Lebensmitteln und Getränken, wo Japans Zölle hoch waren: Die Zölle auf Wein entfielen mit dem Inkrafttreten, die auf viele Käsesorten, verarbeitete Lebensmittel, Schweine- und Rindfleisch werden gesenkt oder über Kontingente geöffnet. Auf EU-Seite wird der Zoll von 10 Prozent auf japanische Pkw in Stufen über acht Jahre abgebaut; die Zölle auf die meisten Autoteile entfielen sofort.

  • Wein und Spirituosen

    Japanische Zölle auf EU-Wein seit 1. Februar 2019 abgeschafft; japanischer Sake und Whisky gelangen zollfrei in die EU.

  • Käse

    Hartkäse wie Gouda und Cheddar schrittweise liberalisiert; Kontingente für Frischkäse.

  • Fleisch

    Deutliche Senkungen bei Schweine- und Rindfleisch; EU-Zugang für japanisches Wagyū.

  • Autos

    EU-Zoll auf japanische Pkw über acht Jahre abgebaut; Japan wendet UNECE-Fahrzeugnormen an.

Ursprungsregeln

Zollpräferenzen erhalten nur Waren, die nach den Ursprungsregeln des Abkommens aus der EU oder Japan stammen. Die Regeln sind produktspezifisch festgelegt, etwa über einen Wechsel der Zolltarifposition oder einen Höchstanteil an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft.

Das EPA setzt auf Selbstzertifizierung: Der Ausführer gibt auf der Rechnung oder einem anderen Handelsdokument eine Erklärung zum Ursprung ab, oder der Einführer beantragt die Präferenz aufgrund eigener Kenntnis des Ursprungs. EU-Ausführer müssen für Sendungen über einem bestimmten Wert im System registrierter Ausführer (REX) eingetragen sein. Unternehmen sollten Nachweise aufbewahren, da die Zollbehörden den Ursprung nachträglich prüfen können.

  • Erklärung zum Ursprung

    Im Abkommen vorgegebener Text, den der Ausführer auf ein Handelsdokument setzt.

  • REX

    System registrierter Ausführer der EU; die REX-Nummer steht in der Ursprungserklärung.

  • Kenntnis des Einführers

    Alternative Grundlage für die Präferenz, mit Unterlagen beim Einführer.

Nichttarifäre Maßnahmen und Beschaffung

Japan hat zugesagt, seine Kfz-Vorschriften an die internationalen UNECE-Normen anzugleichen, sodass in der EU zugelassene Fahrzeuge weniger Zusatzprüfungen brauchen. Weitere Verpflichtungen betreffen Medizinprodukte, Arzneimittel, Lebensmittelzusatzstoffe, Textilkennzeichnung und andere Bereiche, in denen Japans Regeln von der internationalen Praxis abwichen.

Bei öffentlichen Aufträgen erhielten europäische Unternehmen Zugang zu Ausschreibungen der größeren japanischen Städte und im Bahnsektor, wo eine „Betriebssicherheitsklausel“, mit der ausländische Bieter zuvor ausgeschlossen werden konnten, entfiel. Japan erhielt im Gegenzug Zugang zu den Beschaffungsmärkten der EU.

Geografische Angaben

Das Abkommen schützt europäische und japanische geografische Angaben auf dem jeweils anderen Markt vor Nachahmung. Bezeichnungen wie Champagne, Parmigiano Reggiano, Tiroler Speck und Bayerisches Bier sind in Japan geschützt, japanische Produkte wie Kobe Beef und mehrere Sake-Herkunftsbezeichnungen in der EU. Die Liste wurde seit 2019 mehrfach erweitert.

Dienstleistungen, Investitionen und Daten

Das EPA öffnet Dienstleistungsmärkte wie Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, E-Commerce, Post- und Seeverkehrsdienste und enthält Regeln zu Wettbewerb, Subventionen, geistigem Eigentum und Staatsunternehmen. Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsverfahren wurden gesonderten Verhandlungen überlassen.

Im Januar 2019 erließen EU und Japan gegenseitige Angemessenheitsbeschlüsse, die den freien Fluss personenbezogener Daten nach ihren Datenschutzregeln erlauben. Ein Protokoll, das dem EPA verbindliche Regeln für grenzüberschreitende Datenflüsse hinzufügt, trat am 1. Juli 2024 in Kraft und untersagt in den erfassten Bereichen Pflichten zur Datenlokalisierung.

Das Abkommen in der Praxis nutzen

Präferenzen gelten nicht automatisch: Ausführer müssen die Zolltarifnummer und den Präferenzzollsatz prüfen, die Einhaltung der Ursprungsregeln sicherstellen und eine korrekte Ursprungserklärung abgeben. Viele, gerade kleinere Unternehmen nutzen die ihnen zustehenden Präferenzen nicht. Das EU-Japan Centre for Industrial Cooperation, Kammern und Zollverwaltungen bieten Orientierung, und das EU-Portal Access2Markets listet Zölle und Regeln für einzelne Produkte.

Für Unternehmen außerhalb der EU gelten andere Abkommen: Die Schweiz hat seit 2009 ein bilaterales Freihandels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Japan, das Vereinigte Königreich seit 2021 ein eigenes umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen.

Zeitleiste

  1. 2013

    EU und Japan nehmen Verhandlungen auf.

  2. 2017

    Grundsatzeinigung (Juli) und Abschluss der Verhandlungen (Dezember).

  3. 2018

    EPA und Abkommen über eine strategische Partnerschaft am 17. Juli in Tokio unterzeichnet.

  4. 2019

    Gegenseitige Angemessenheitsbeschlüsse zum Datenschutz (Januar); Inkrafttreten des EPA am 1. Februar.

  5. 2024

    Protokoll über grenzüberschreitende Datenflüsse tritt am 1. Juli in Kraft.

Häufige Fragen

Seit wann gilt das Freihandelsabkommen zwischen EU und Japan?

Seit dem 1. Februar 2019, nach der Unterzeichnung am 17. Juli 2018 in Tokio.

Sind alle Zölle zwischen EU und Japan abgeschafft?

Nicht alle und nicht auf einmal. Nach vollständiger Umsetzung sind rund 97 Prozent der japanischen und 99 Prozent der EU-Zolllinien zollfrei; manche Agrarprodukte bleiben Kontingenten oder reduzierten Zöllen unterworfen.

Wie weist man den EU-Ursprung für Exporte nach Japan nach?

Mit einer Erklärung zum Ursprung des Ausführers auf einem Handelsdokument, gegebenenfalls mit REX-Nummer, oder über die Kenntnis des Einführers. Nachweise müssen für Prüfungen aufbewahrt werden.

Gilt das Abkommen auch für die Schweiz?

Nein. Die Schweiz ist nicht EU-Mitglied und hat ein eigenes Freihandels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Japan, in Kraft seit 2009.

Wo findet man den Zollsatz für ein Produkt?

Im EU-Portal Access2Markets und beim japanischen Zoll, die Präferenzzollsätze und produktspezifische Ursprungsregeln veröffentlichen.

Quellen

  1. 1.EU trade relations with Japan (öffnet in neuem Tab) — European Commission, Directorate-General for Trade
  2. 2.EU-Japan deal on data flows enters into force (1 July 2024) (öffnet in neuem Tab) — European Commission, Directorate-General for Trade
  3. 3.Overview of the Elimination or Reduction in Tariffs under the Japan-EU Economic Partnership Agreement (FAQ) (öffnet in neuem Tab) — Japan Customs
  4. 4.About the EU-Japan EPA (öffnet in neuem Tab) — EU-Japan Centre for Industrial Cooperation
  5. 5.Ministry of Foreign Affairs of Japan (öffnet in neuem Tab) — MOFA

Redaktion · Veröffentlicht: · Fakten zuletzt geprüft: