Daten & Fakten
Politik Japans
日本の政治にほんのせいじNihon no seijiParlamentarische Demokratie unter der Nachkriegsverfassung
Japan ist eine parlamentarische Demokratie und konstitutionelle Monarchie auf Grundlage der Verfassung von 1947. Der Kaiser ist Symbol des Staates; das Zweikammerparlament ist das höchste Organ der Staatsgewalt und wählt den Premierminister, der das Kabinett führt.
Japans heutige politische Ordnung entstand nach dem Zweiten Weltkrieg. Die Verfassung Japans, unter der alliierten Besatzung entworfen und vom Reichstag verabschiedet, löste die Meiji-Verfassung von 1889 ab. Sie übertrug die Souveränität vom Kaiser auf das Volk, garantierte Grundrechte, führte die parlamentarische Regierung ein und verzichtete in Artikel 9 auf den Krieg als souveränes Recht.
Seither finden regelmäßig freie Wahlen statt. Den größten Teil der Nachkriegszeit regierte die Liberaldemokratische Partei, allein oder in Koalition, unterbrochen von kürzeren Phasen oppositionsgeführter Regierungen. Diese Seite beschreibt die Institutionen, nicht die jeweilige Regierung.
Die Verfassung
Die Verfassung wurde am 3. November 1946 verkündet und trat am 3. Mai 1947 in Kraft; beide Tage sind Feiertage (Tag der Kultur und Verfassungsgedenktag). Sie beruht auf drei Prinzipien, die an japanischen Schulen gelehrt werden: Volkssouveränität, Achtung der grundlegenden Menschenrechte und Pazifismus.
Artikel 9 verzichtet auf Krieg sowie auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt als Mittel zur Beilegung internationaler Streitigkeiten. Die Regierungen legen ihn so aus, dass er die 1954 gegründeten Selbstverteidigungsstreitkräfte und seit 2015 eine begrenzte kollektive Selbstverteidigung zulässt. Eine Änderung erfordert Zweidrittelmehrheiten in beiden Kammern und eine Volksabstimmung; der Text wurde nie geändert, eine Revision bleibt aber ein wiederkehrendes politisches Thema.
Verfassung Japans
日本国憲法Nihon-koku KenpōSeit 3. Mai 1947 in Kraft, eine der ältesten unveränderten Verfassungen der Welt.
Artikel 9
憲法第9条Kenpō dai-kyū-jōDie Kriegsverzichtsklausel, Kern der japanischen Sicherheitspolitik nach 1945.
Selbstverteidigungsstreitkräfte
自衛隊JieitaiLand-, See- und Luftstreitkräfte, 1954 gegründet, unter dem Verteidigungsministerium.
Der Kaiser
Artikel 1 bestimmt den Kaiser als „Symbol des Staates und der Einheit des Volkes“, der seine Stellung vom Willen des souveränen Volkes ableitet. Regierungsbefugnisse hat er nicht. Staatsakte nimmt er auf Rat und mit Zustimmung des Kabinetts vor – etwa die Ernennung des vom Parlament bestimmten Premierministers und des vom Kabinett bestimmten Präsidenten des Obersten Gerichtshofs, die Verkündung von Gesetzen, die Einberufung des Parlaments und die Auflösung des Unterhauses.
Die Thronfolge regelt das Gesetz über das Kaiserhaus, das sie auf männliche Nachkommen in männlicher Linie beschränkt. Kaiser Akihito dankte 2019 auf Grundlage eines Sondergesetzes ab – die erste Abdankung seit rund zwei Jahrhunderten –, und Kaiser Naruhito bestieg am 1. Mai 2019 den Thron; damit begann die Reiwa-Ära.
Geschichte und heutige Rolle der Monarchie.
Hofamt
宮内庁KunaichōStaatliche Behörde, die die Angelegenheiten der kaiserlichen Familie verwaltet.
Das Nationalparlament
Das Parlament (Kokkai) ist laut Verfassung das höchste Organ der Staatsgewalt und das einzige gesetzgebende Organ. Es hat zwei Kammern. Das Unterhaus (Shūgiin) zählt 465 Abgeordnete, gewählt für vier Jahre, die meisten in Einerwahlkreisen, die übrigen per Verhältniswahl in elf Regionalblöcken; es kann vorzeitig aufgelöst werden, und die meisten Unterhauswahlen folgen auf eine Auflösung. Das Oberhaus (Sangiin) hat 248 Mitglieder mit sechsjähriger Amtszeit, alle drei Jahre wird die Hälfte gewählt; es ist nicht auflösbar.
Beim Haushalt, bei Verträgen und bei der Wahl des Premierministers setzt sich das Unterhaus durch; bei gewöhnlichen Gesetzen kann es das Oberhaus mit Zweidrittelmehrheit überstimmen. Das 1936 fertiggestellte Parlamentsgebäude in Nagatachō, Tokio, steht sinnbildlich für die nationale Politik.
Unterhaus
衆議院ShūgiinErste Kammer, 465 Sitze, vier Jahre, auflösbar.
Oberhaus
参議院SangiinZweite Kammer, 248 Sitze, sechs Jahre, alle drei Jahre zur Hälfte neu gewählt.
- 永田町Nagatachō
Viertel im Bezirk Chiyoda mit Parlament und Amtssitz des Premierministers.
Kabinett und Premierminister
Die Exekutivgewalt liegt beim Kabinett unter Leitung des Premierministers. Er wird vom Parlament aus dessen Mitte bestimmt und vom Kaiser formell ernannt; in der Praxis wird der Vorsitzende der stärksten Partei oder Koalition im Unterhaus Premierminister. Er ernennt und entlässt die Minister, von denen die Mehrheit dem Parlament angehören muss und die alle Zivilisten sein müssen.
Das Kabinett ist dem Parlament gemeinsam verantwortlich. Spricht das Unterhaus ihm das Misstrauen aus, muss es zurücktreten, sofern das Unterhaus nicht binnen zehn Tagen aufgelöst wird. Die Ministerien im Tokioter Regierungsviertel Kasumigaseki haben mit ihrer Laufbahnbürokratie traditionell großen Einfluss.
Premierminister
内閣総理大臣naikaku sōri daijinRegierungschef; Amtssitz ist der Kantei.
Kasumigaseki
霞が関KasumigasekiSitz der meisten Ministerien und Synonym für die Beamtenschaft.
Parteien und Wahlen
Die Liberaldemokratische Partei (LDP), 1955 aus einer Fusion konservativer Parteien hervorgegangen, hat seither die meiste Zeit regiert, oft in Koalition. Das sogenannte 55er-System der LDP-Dominanz wurde 1993/94 und von 2009 bis 2012 unterbrochen, als die Demokratische Partei Japans regierte. Weitere Parteien reichen von Mitte-links und Mitte-rechts bis links sowie zu jüngeren populistischen und Reformparteien; Namen und Bündnisse wechseln häufig.
Die Wahlrechtsreform von 1994 führte für das Unterhaus das gemischte System aus Einerwahlkreisen und Verhältniswahl ein. 2016 wurde das Wahlalter von 20 auf 18 Jahre gesenkt. Die Wahlbeteiligung bei nationalen Wahlen liegt meist niedriger als in den ersten Nachkriegsjahrzehnten.
Liberaldemokratische Partei
自由民主党Jiyū MinshutōKonservative Partei, die seit 1955 die meisten Regierungen geführt hat.
55er-System
五五年体制gojūgo-nen taiseiDie lange Phase der Einparteiendominanz der LDP gegenüber einer sozialistischen Opposition.
Justiz
Die Justiz ist unabhängig. Der Oberste Gerichtshof in Tokio mit einem Präsidenten und vierzehn Richtern steht an der Spitze von Obergerichten, Distriktgerichten, Familiengerichten und summarischen Gerichten. Die Gerichte besitzen das Normenkontrollrecht, doch der Oberste Gerichtshof macht davon nur zurückhaltend Gebrauch. Seine Richter stellen sich bei der ersten Unterhauswahl nach ihrer Ernennung und danach alle zehn Jahre einer Bestätigung durch das Volk.
Seit 2009 wirken Bürger als Laienrichter (saiban-in) neben Berufsrichtern in schweren Strafverfahren mit. Japan hält an der Todesstrafe fest.
Oberster Gerichtshof
最高裁判所Saikō SaibanshoHöchstes Gericht mit letzter Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen.
Laienrichtersystem
裁判員制度saiban-in seidoBürgerbeteiligung an schweren Strafprozessen, eingeführt 2009.
Kommunale Selbstverwaltung
Japan hat zwei kommunale Ebenen. Die 47 Präfekturen gliedern sich in eine Hauptstadtpräfektur (to: Tokio), einen „Bezirk“ (dō: Hokkaido), zwei Stadtpräfekturen (fu: Osaka und Kyoto) und 43 Präfekturen (ken). Jede hat einen direkt gewählten Gouverneur und ein Parlament. Darunter liegen Städte, Kleinstädte und Dörfer – nach den Gemeindefusionen der 2000er-Jahre rund 1.700 – sowie die 23 Sonderbezirke Tokios mit eigenen Bürgermeistern und Parlamenten.
Große Städte können per Kabinettsverordnung zu „designierten Städten“ erklärt werden; sie erhalten präfekturähnliche Befugnisse und eigene Verwaltungsbezirke. Es gibt zwanzig davon, von Sapporo bis Kumamoto.
- 都道府県todōfuken
Die 47 Verwaltungseinheiten der ersten Ebene.
Designierte Stadt
政令指定都市seirei shitei toshiStädte mit meist über 500.000 Einwohnern und präfekturähnlichen Befugnissen.
- 特別区tokubetsu-ku
Die 23 Bezirke im Kern Tokios, jeder eine eigene Gemeinde.
Grundzüge der Außenpolitik
Das Bündnis mit den Vereinigten Staaten auf Grundlage des Sicherheitsvertrags von 1960 ist der Eckpfeiler der japanischen Sicherheitspolitik; US-Streitkräfte sind in Japan stationiert, besonders konzentriert auf Okinawa. Japan ist Mitglied der Vereinten Nationen (seit 1956), der G7, der OECD und der Asiatisch-Pazifischen Wirtschaftsgemeinschaft sowie ein großer Geber von Entwicklungshilfe.
Die Beziehungen zu den Nachbarn China, Südkorea und Russland verbinden enge Wirtschaftsbeziehungen mit historischen und territorialen Streitfragen. Japan beansprucht die seit 1945 von Russland gehaltenen Nördlichen Territorien sowie Takeshima, das Südkorea kontrolliert; es verwaltet die Senkaku-Inseln, auf die China und Taiwan Anspruch erheben. Mit der Europäischen Union verbinden Japan ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, in Kraft seit 2019, und ein Abkommen über strategische Partnerschaft, das seit 2019 vorläufig angewendet wird und seit 2025 vollständig in Kraft ist.
Japanisch-amerikanischer Sicherheitsvertrag
日米安全保障条約Nichibei Anzen Hoshō JōyakuVertrag über gegenseitige Zusammenarbeit und Sicherheit von 1960.
Das Freihandelsabkommen zwischen Japan und der Europäischen Union.
Wirtschaftliche und politische Beziehungen zu Deutschland.
Häufige Fragen
Wer ist Japans Staatsoberhaupt?
Die Verfassung verwendet den Begriff nicht, doch der Kaiser nimmt als „Symbol des Staates“ die zeremoniellen Aufgaben eines Staatsoberhaupts wahr. Politische Befugnisse hat er nicht; die Regierung führt der Premierminister.
Wie wird der japanische Premierminister gewählt?
Das Parlament bestimmt ihn aus seiner Mitte, der Kaiser ernennt ihn formell. In der Praxis ist es der Vorsitzende der Partei oder Koalition, die das Unterhaus kontrolliert.
Wie oft wird in Japan gewählt?
Die Hälfte des Oberhauses wird alle drei Jahre gewählt. Das Unterhaus hat eine Wahlperiode von vier Jahren, wird aber meist vorher aufgelöst.
Hat Japan eine Armee?
Japan hat die 1954 gegründeten Selbstverteidigungsstreitkräfte. Die Regierung legt Artikel 9 der Verfassung so aus, dass Streitkräfte zur Selbstverteidigung zulässig sind.
Ist das politische System mit dem deutschen vergleichbar?
In Grundzügen: Beide sind parlamentarische Demokratien, in denen das Parlament den Regierungschef wählt. Anders als der Bundesrat vertritt das japanische Oberhaus jedoch keine Länder, und Japan ist ein Einheitsstaat, kein Bundesstaat.
Weiterlesen
Quellen
- 1.Prime Minister's Office of Japan (öffnet in neuem Tab) — Cabinet Secretariat (内閣官房)
- 2.衆議院 (öffnet in neuem Tab) — House of Representatives (衆議院)
- 3.参議院 (öffnet in neuem Tab) — House of Councillors (参議院)
- 4.裁判所 (öffnet in neuem Tab) — Courts in Japan (最高裁判所)
- 5.総務省 (öffnet in neuem Tab) — Ministry of Internal Affairs and Communications
- 6.Ministry of Foreign Affairs of Japan (öffnet in neuem Tab) — 外務省